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Eine Mitgliedschaft in der Gewerbevereinigung Linkenheim-Hochstetten e.V. hat viele Vorteile. Neben der Planung gemeinsamer Aktivitäten, der Organisation der Gewerbeschau und anderer Veranstaltungen steht die Interessenvertretung der selbständigen Unternehmer aus Handwerk, Dienstleistung und Handel sowie der gegenseitige Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt.
Aufnahmeformulare erhalten Sie bei einem Klick oben auf das Logo des Gewerbeverein Linkenheim-Hochstetten.
Die Satzung des Vereins:
§ 1
Name und Sitz
Die Gewerbe-Vereinigung Linkenheim-Hochstetten e.V. hat ihren Sitz in Linkenheim-Hochstetten. Sie ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es insbesondere, die gesellschaftliche und berufliche Selbständigkeit aller Bürger zu fördern und dadurch freiheitlichere Lebensformen der Gesamtheit voranzubringen. Er fördert die selbständige Tätigkeit seiner Mitglieder und aller anderen Personen, die selbständig sind oder es werden wollen. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an den Vereinsvorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft endet:
a) Durch Tod.
b) Durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
c) Durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluss des Vorstandes aus wichtigem Grund erfolgen kann. Das Mitglied kann in diesem Falle innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses durch schriftlichen Antrag an den Vorstand die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangen. Der Antrag hat aufschiebende Wirkung.
d) Durch Ausschließung mangels Interesse, die durch Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden kann, wenn der Jahresbeitrag nicht entrichtet worden ist und auch nach zweimaliger Mahnung keine vollständige Leistung erfolgt ist. Im zweiten Mahnschreiben ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen. Die Mitglieder haben Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. Beitragszahlungen zieht der Verein im Bankeinzugsverfahren ein. Das Mitglied erteilt hierzu schon in der Aufnahmeanmeldung sein Einverständnis, sorgt zum Fälligkeitszeitpunkt für entsprechende Deckung und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit.
§ 4
Gewinne und sonstige Vereinsmittel
Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Beirat. Er besteht aus drei bis sieben Personen, die ebenfalls von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand und nimmt dazu an dessen Sitzungen teil.
§ 6
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) ist alljährlich, möglichst im ersten Kalenderhalbjahr abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über:
1. Satzungsänderungen,
2. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Beiratsmitgliedern, sowie deren Entlastung,
3. die Höhe und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge,
4. die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte dem Vorstand bekannte Anschrift des Mitglieds und muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Post gegeben werden. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; jedes Mitglied kann ihre Ergänzung bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beantragen.In der Mitgliederversammlung ist Vertretung bei der Ausübung des Stimmrechts nicht zulässig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, die Versammlung kann mit Mehrheit beschließen, schriftlich durch Stimmzettel abzustimmen. Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert werden und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen anwesenden Mitglieder.
Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zugänglich sein; Einwendungen können nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes und des Zwecks schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach, können diese Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.
§ 7
Vorstand des Vereins
Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann für seine restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger bestellt werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Den Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt. Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt im Innenverhältnis allerdings die Pflicht, von dieser Einzelvertretungsmacht nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen.
Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von einer Woche durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.
§ 8
Der Beirat
Zu Beiratsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Sie werden gemeinsam als Liste gewählt. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit Mehrheit beschließen, dass die Beiräte einzeln gewählt werden.
§ 9
Auflösung und Zweckänderung
Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder beschließen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des bisherigen Vereinszwecks ist das Vereinsvermögen an die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weiterzuleiten. Näheres beschließt die Mitgliederversammlung.
Änderungen an der Satzung bitte direkt der hp des Gewerbevereins Linkenheim-Hochstetten entnehmen.
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Koi |
Koi japanische Koi Japankoi
Nishikigoi Japan Jumbokoi Tategoi
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Wir importieren nur beste japanische Koi direkt vom Züchter in Japan. Bilder der Koi in unserer Internetseite.
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ITSUKUSHIMA-SCHREIN auf der
Insel Miyajima: Schintoismus und Zen-Buddhismus, die beiden großen Religionen
Japans, treffen auf der Insel Itsukushima (Miyajima) zusammen. Der Schinto-Schrein
von Itsukushima, auf Pfählen in den Uferschlamm gebaut, mit seinem großen
roten Tor, das im Wasser weit vor der Insel steht, ist eine der berühmtesten
Sehenswürdigkeiten Japans. In alter Zeit durfte Itsukushima nicht betreten
werden, denn alles an der Insel gehörte den Göttern - oder war selber
Gott. So glaubten es die Anhänger des Schinto, der alten Ahnen- und Naturreligion.
Um so mehr fühlten andere sich gedrängt, ihren Fuß auf die Insel zu setzen,
vor allen vielleicht der buddhistische Mönch Kukai, der Itsukushima im
Jahr 806 auf dem Wege von China nach Kyoto aufsuchte. Er entzündete ein
Feuer auf dem Gipfel des Bergs Misen und kochte Wasser in einem großen
eisernen Topf. Seither haben seine Jünger das Feuer nicht ausgehen lassen
und das Wasser immer nachgegossen. |
Koi Karlsruhe Karlsruh kalsruh |
Bei uns erhalten Sie qualitativ
hochwertige Japankoi. Wir importieren direkt vom Züchter in Japan. Im
Herbst werden die 2-jährigen ( Nisai ) und älteren eingekauft und im Frühjahr
die 1-jährigen ( tosai ). Vielleicht entdecken Sie auch einen Tategoi.
Japanische Koi zeichnen sich durch ihre Musterung und Farbgebung aus.
Unsere Anlage befindet sich in Linkenheim-Hochstetten bei Karlsruhe |
Erklärung von Koi-Begriffen:
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KOHAKU: weißer Koi mit roter Zeichnung
Aka- Hajiro:reinrot (Higoi) mit weißen Flossen
Akamuji:einfarbig rot, (reinrot, rote Flossen: Higoi, besonders dunkle Akamuji: Benigoi oder Hiaka)
Doitsu- Kohaku:teilbeschuppt oder schuppenloser Kohaku
Fuji- Kohaku:Silberfärbung auf dem Kopf (nur bis zum 3. Lebensjahr)
Hanatsuki- Kohaku:Kopfrot bis zum Maul
Gotensakura:(Palastkirschblüte) zur Mitte symmetrische, locker getüpfelte Zeichnung
Inazuma- Kohaku: (Zickzack - Kohaku) Rotmarkierung in Form eines Blitzes
Ippon- Hi: (Straight- Hi) (Durchgehendes Rot) zusammenhängendes Rot von Kopf bis Schwanzregion
Kinzakura: sehr seltene Gotensakura - Variante mit Gold überhauchten roten Flecken
Kuchibeni- Kohaku:(Lippenfleck- Kohaku) rote Markierung an den Lippen, auch bei anderen Zuchtformen gibt es
Kuchibeni
Menkaburi- Kohaku:gesamtes Gesicht rot
Napoleon- Kohaku: dreieckige Rotzeichnung in Form des Dreispitz Napoleons
Nidan- Kohaku:(Zweifleck- Kohaku) zwei große Flecken
Sandan- Kohaku:(Dreifleck- Kohaku) frei große Flecken
Shiromuji:reinweiße Kohaku
Yondan- Kohaku: (Vierfleck- Kohaku) Vierfleckzeichnung
Maruten- Kohaku
TANCHO : mit einem roten Fleck auf dem Kopf, aber kein weiteres Rot am Körper
Benigoi
Tancho
SHOWA SANSHOKU: schwarzer Koi mit rot-weißer Zeichnung, Brustflossen mit Schwarz am Ansatz
Boke- Showa:Schwanz fleckig und hell
Doitsu- Showa:teilbeschuppt oder schuppenlos
Hi- Showa:durchgehendes Rot von Kopf bis Schwanz
Kindai- Showa: ähnlich Taisho-Sanke, da viele weiße Partien
Maruten- Showa
Tancho- Showa
BEKKO
weiße, gelbe oder rote Grundfarbe und schwarze Flecken, zweifarbige Koi
Shiro- Bekko: weißer Koi mit schwarzer Zeichnung
Aka- Bekko: roter Koi mit schwarzer Zeichnung
Ki- Bekko: gelber Koi mit schwarzer Zeichnung
Bekko- Doitsu: teilbeschuppt oder schuppenlos
Hana- Shusui: rote Blüten im blau
TAISHO SANKE: weißer Koi mit rot-schwarzer Zeichnung, kein Schwarz auf dem Kopf
Aka- Sanke:durchgehend großflächiges Rot von Kopf bis Schwanz
Doitsu- Aka- Sanke:teilbeschuppt oder schuppenloser
Aka- Sanke
Doitsu- Sanke:teilbeschuppt oder schuppenlos
Fuji- Sanke: silberner Kopf
Kuchibeni- Sanke: Lippenfleck
Maruten- Sanke
Menkaburi- Sanke
Nidan- Sanke
Subo- Sumi- Sanke
Tancho- Sanke
TSUBO- SUMI: Schwarzfleckung auf weißem Untergrund
KASANE-SUMI: Schwarzfleckung auf rotem Untergrund
UTSURIMONO: zweifarbige Koi mit schwarzer Grundfärbung
Shiro- Utsuri: (Shiro- Utsushi) schwarzer Koi mit weißer Zeichnung
Hi- Utsuri: schwarzer Koi mit roter Zeichnung
Ki- Utsuri: schwarzer Koi mit gelber Zeichnung, Brustflossen gestreift
Utsuri- Doitsu:teilbeschuppt oder schuppenlos
ASAGI, SHUSUI
Rückenschuppen hell umrandet, Rücken blau, Bauch milchweiß, rote Zeichnung
Asagi- Sanke: fahlblauer Koi mit rotem Bauchseiten und roten Flossen, rote Kopfzeichnung
Konjo- Asagi: dunkelblaue Shusui, Rücken dunkel wie schwarze Karpfen
Mizu- Asagi: am hellsten blau
Narumi- Asagi: "typischer" Asagi in der Färbung
Taki- Asagi: zwischen Rückenblau und Bauchrot eine stromartige weiße Partie
Shusui: Beschuppung wie beim Spiegelkarpfen mit großen, dunkelblauen perfekt angeordneten Schuppen, Kontrast zu dem Rückenhellblau, Kopfoberseite hellblau, Nasenspitze, Kopfseiten, Bauch, Flossenansätze feuerrot
HANA- SHUSUI: (Blumen- Shusui)Rückenblau rechts und links der großen Schuppen durch langgestreckte Rotmarkierung unterbrochen
HI- SHUSUI: (Rote Shusui) Rückenhellblau durch rot ersetzt
KI- SHUSUI: (Gelbe Shusui) gelb mit grünlich- purpurnen Rückenschuppen
PERL- SHUSUI: Rückenschuppen perlmuttartig silbern
KOROMO: Kreuzung Asagi x Kohaku oder Asagi x Sanshoku
Ai- goromo:(Blauer Koromo) weißer Koi mit roter Zeichnung, die von einem blauen netzartigem Muster überlagert ist
Budo- Sanshoku:weintraubenförmige Musterung aus dunkelpurpurnen Schuppen
Budo- Goromo
Koromo- Sanke:auf der roten Fleckenzeichnung tragen die Schuppen eine dunkle Markierung, die roten Ränder der Schuppen bilden eine Netzzeichnung
Koromo- Showa:(Ai- Showa) Schuppen der Rotzonen mit dunkler, zentrischer Markierung, dort rote Netzzeichnung
Sumi- goromo: (Dunkle Koromo) weißer Koi mit roter Zeichnung, die von einem schwarzem Muster überlagert ist
KAWARIMONO:
nicht-metallic Koi, die nicht in die bisher beschriebenen Varianten gehören
Chagoi:brauner Koi, sehr groß, Doitsu- Form wächst besonders schnell
Goshiki:Koi mit 5 Farben (rot, weiß, schwarz, blau, dunkelblau)
Goshiki- Shusui:Kreuzung Goshiki x Shusui
Hageshiro:Hajiro mit weißem Kopf und schwarzem Kopffleck
Hajiro:schwarze Koi mit weißen Brustflossenspitzen
Kage- Showa: auf bestimmten Farben mit Netzmuster, dunkle Schuppenzentren auf der Rotfärbung oder im Weiß
Kage- Hi- UtsuriKage- Shiro- Utsuri
Kage- Utsuri:(Kage- Hi- Utsuri, Kage- Shiro- Utsuri) Rot bzw. Weiß genetzt
Karasugoi: schwarzer Koi, dunkler als Magoi
Kigoi:gelber Koi, auch mit roten Augen
Kumonryu:ähnlich Hageshiro, Kopfzeichnung klarer weiß, Körper mit verschiedenen weißen Markierungen
Aka- Matsuba Ki- Matsuba
Matsuba: (Aka- Matsuba, Ki- Matsuba, Shiro- Matsuba) einfarbig, Schuppen gesäumt, daher auch Matsubagoi (Tannenzapfenkoi), in Rot, Gelb, Weiß
Matsukawabake:schwarz-weiße Koi, die häufig die Farbverteilung wechseln
Midorigoi: (Grüner Koi), gelblich-grüne
Doitsu
Sanke- Shusui:Doitsu mit den für Shusui typischen dunkelblauen Rückenschuppen aus Taisho- Sanke x Shusui
Showa- Shusui:Doitsu-Showa mit dunkelblauen Rückenschuppen aus Showa- Sanshoku x Shusui
Suminagashi:schwarz-weiße Koi, die in die Gruppe Hageshiro, Hajiro, Matsukawabanke und Yotsushiro gehören
Yotsushiro:schwarze Koi, weißer Kopf, weiße Brust- und Rückenflosse
Benigoi
Karasu
Kumonryu
Magoi
Ochiba Shigure
Shiro Muji
Soragoi
KANOKO- KOHAKU, KANOKO- SANKE, KANOKO- SHOWA (Kanoko- Rehkitz) sind Kohaku, Sanke und Showa mit eingestreuten roten Schuppen im Weiß
HIKARIMUJIMONO:
metallisch glänzend
Platinum
Ogon:glänzend weißer Koi
Yamabuki Ogon: glänzend gelber Koi
Kin Matsuba: goldfarbig glänzender Koi mit Tannenzapfenbeschuppung
Gin Matsuba: silberglänzender Koi mit Tannenzapfenbeschuppung
Aka Matsuba Ogon
Hi Ogon
Orenji Matsuba: (Orangener Matsuba)
Orenji Ogon: (Orangener Ogon)
HIKARIMOYO- MONO
Hariwake (gold-silber gemusterte Koi) und Kreuzungen von Ogon mit anderen Koi außer Utsuri
Hariwake:glänzend gold-silber, klare Kopfzeichnung, reicher Besatz mit goldenen und silbernen Schuppen
Hariwake- Doitsu:teilbeschuppt oder schuppenlos
Hariwake- Matsuba:Matsuba- Typen, deren Netzzeichnung von goldenen und silbernen Schuppenpartien überdeckt ist
Kikusi:Yamabuki- Hariwake- Doitsu mit Platingrundfärbung und wellenförmiger Musterung
Kinsui und Ginsui:Hikarimono des Shusui- Typs, rote (Kinsui) weniger rote (Ginsui)
Kujyaku- Doitsu:Kujyaku-Ogon- Doitsu, kontrastfarbene Rückenschuppen
Kujyaku- Ogon:Goshiki- Hokarimono, 5-farbig mit Ogonglanz
Orange- Hariwake:rotgoldene und platinfarbene Muster
Platin- Kohaku:(Kin- Fuji) aus Kohaku x Ogon, auf dem Rücken sehr helles Rotmuster, auffallender Platinglanz, "Kahlköpfe" in reinem Platin sind die besten
Sho- Chiku- Bai:Ai- goromo der Hikarimono mit blauen möglichst dreieckigen Mustern
Tora- Ogon:goldene Koi mit schwarzem Muster auf dem Rücken bzw. Hikarimono der KI- Bekko (Gelbe Bekko)
Yamabuki- Hariwake: nur goldene oder platinfarbene Muster, Doitsuform noch schöner
Yamatonishiki: Hikarimono der Taisho- Sanke mit beachtlichem Platinglanz
Sakura Ogon
HIKARI- UTSURIMONO
Kreuzung von Utsuri x Ogon
Ginshiro (Kinshiro- Utsuri):Hikarimono der Shiro- Utsuri mit Platinglanz
Gin- Showa:Aus Showa- Sanshoku x Ogon mit Platinglanz
Kin- Ki- Utsuri:aus Ki- Utsuri oder Hi- Utsuri x Ogon
Kin- Showa: aus Showa- Sanshoku x Ogon, goldglänzend
Kin Hi Utsuri
OGON: metallisch- golden glänzend, färben sich bei hohen Temperaturen gern dunkel, daher sind die wertvollen Koi diejenigen, welche ihren goldenen Glanz auch dann behalten
Doitsu- Ogon: Kreuzung mit Doitsu (Platin-, Orange-, Mizuho- Ogon)
Ginbo: Ausschussprodukte der Zucht, dunkel mit silbernem Glanz
Gin- Matsuba: Matsuba mit silbernem Glanz
Kin Katubo
Kin- Matsuba: Matsuba mit goldenem Glanz
Gin- Katubo, Kin Katubo (Behelmte Koi), dunkel mit silbernen (Gin) oder goldglänzenden (Kin) Schuppen an der höchsten Stelle des Rückens und hufeisenförmiger Zeichnung auf dem Kopf, gelten in Japan als Ausschuss der Zucht
Mizuho- Ogon: orangene Doitsu- Ogon mit glänzend schwarzen Rückenschuppen
Nezu- Ogon: silbergraue
Hikarimono
Ogon: völlig golden glänzende Koi (ähnlich Goldfischen)
Orange- Doitsu:Orange- Ogon teilbeschuppt oder schuppenlos
Orange- Ogon: ähnlich Hi- Ogon (Roter Ogon), aus der Hikarimono- Gruppe
Platin- Ogon: edel wirkendes Silbergrau aus Kigoi x Nezu- Ogon
Platin- Doitsu:Platin - Ogon teilbeschuppt oder schuppenlos
Shiro- Ogon: weißliche Variante des Nezu- Ogon
Yamabuki- Ogon: brilliant goldglänzend aus Kigoi x Ogon
SAKIN (Goldstaubkoi)
KINGINRIN: sämtliche Koi mit Glitzerschuppen
Kinginrin- Bekko
Kinginrin- Kohaku
Kinginrin- Sanke
Kinginrin- Showa etc.
DOITSU: teilbeschuppt oder schuppenlos, in alle Arten eingekreuzt
Sanke
Kohaku
Showa etc.
TANCHO: alle Koi mit möglichst rundem roten Fleck auf dem Kopf, sonst weiß, neuerdings gibt es auch Tancho mit schwarzem Fleck
Tancho- Kohaku: rein schneeweiß, exakte, runde, dunkelrote Kopfzeichnung
Herz- Tancho:herzförmiger Kopffleck, "Katukan" viereckiger Kopffleck, "Umebachi" in Form einer Pflaumenblüte
Tancho- Sanke:Sanke mit rundem Kopfrot, Körperzeichnung eines Shiro- Bekko, also ohne rot am Körper
Tancho- Showa:Showa- Sanshoku mit rundem Kopfrot, auch hier kein weiteres Rot am Körper
Showa- Sanshoku
Etwas Japanisch:
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aka= rot (der ganze Fisch)
Nagashi= fließen lassen, strömen lassen
ai= tiefblau (indigo)
ao= blau, grün
asagi= hellblau, lichtblau
bekko= Schildplatt
beni= orange
boke= flockig
budo= Weintraube
cah= braun
doitsu= deutsch (Spiegel oder Zeilenkarpfen deutscher Abstammung) gesprochen deutz
fuji= Fuji, höchster Berg Japans
gin= silberglänzend (metallic)
go= 5
goke (Joke)= Schuppe
goromo (Koromo)= Kleid, Kleidung
goshiki= 5 Farben
Goten= Palast
Gotensakura= Palast- Kirschblüte
ha= Feder
hachi= Napf
hajiro= Weißfeder (Weißflosse)
hi= rot (nur bei Flecken), scharlachfarben
hikari= glänzend, funkelnd, strahlend
Inazuna= Zickzack
Kabuto= Helm, behelmt
Kanoko= Rehkitz
Kage= Rabe, Krähe (rabenschwarz)
Karasu= Haufen, Anhäufung (Schwarz)
Kasane- Sumi= überlagerndes Schwarz
ki= gelb
kin= goldglänzend (metallic)
kindai= modern
Kogane= Gold
konjo= preußisch Blau, Berliner Blau
kuchibeni= Lippenstift (Lippenfleck)
Kujaku= Pfau
kuro= schwarz
Meiji= jap. Ära 1862-1912
Menkaburi= Maske tragen
midori= grün
Mizuho= reichlich
Mizu= Wasser
matsuba= Tannennadel (Tannenzapfenmuster)
muji= rein, eben, flach
moyo= Zeichnung, Muster
mono= ding, Gegenstand, Art
ni= 2
nezu= grau
nidan= Zweifleck
Ogon= Gold
orenji= orange
rin= Schuppe
ryu= Art, Weise; Stil
Sakin= Goldstaub, Goldkörnchen
Sakura= Kirschblüte
san= 3
sandan= Dreifleck
sanshoku= dreifarbig
Sarasu= Zitz
shiro (Jiro)= weiß
shoku= Farbe
showa= jap. Ära 1926 bis heute
sumi= schwarz (nur bei Flecken)
Taisho= jap. Ära 1912-1926
taki= Wasserfall
Tancho= Rotkopf (Kranich)
tetsu= Eisen, Stahl
tsubaki= Kamelie
Tsubo= Topf, Krug
Ume= Pflaume
utsuri= reflektierend, sich spiegeln, widerspiegeln
Yamabuki= Busch mit goldgelben Blüten (Kerria japonica)
Yondan= Vierfleck
Yotsu= 4
Koi - Züchter in Japan:
Ogata ( Ogatakoi )
Saiko
Sakai
Sakaikoi
Sensuke
Masaki
Hirasawa
Ogata
Dainichi
Kato
Konishi-Koi
Konishi
Sensuke
Manzo
Hier kann man einige gute Seiten besuchen, das hilft jedem Hobbyisten um einen guten Überblick zu erhalten :
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