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Gewerbeverein               Linkenheim-Hochstetten    




 

 

Eine Mitgliedschaft in der Gewerbevereinigung Linkenheim-Hochstetten e.V. hat viele Vorteile. Neben der Planung gemeinsamer Aktivitäten, der Organisation der Gewerbeschau und anderer Veranstaltungen steht die Interessenvertretung der selbständigen Unternehmer aus Handwerk, Dienstleistung und Handel sowie der gegenseitige Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt.

Aufnahmeformulare erhalten Sie bei einem Klick oben auf das Logo des Gewerbeverein Linkenheim-Hochstetten.


Die Satzung des Vereins:

§ 1

Name und Sitz

Die Gewerbe-Vereinigung Linkenheim-Hochstetten e.V. hat ihren Sitz in Linkenheim-Hochstetten. Sie ist im Vereinsregister eingetragen.



§ 2

Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es insbesondere, die gesellschaftliche und berufliche Selbständigkeit aller Bürger zu fördern und dadurch freiheitlichere Lebensformen der Gesamtheit voranzubringen. Er fördert die selbständige Tätigkeit seiner Mitglieder und aller anderen Personen, die selbständig sind oder es werden wollen. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.



§ 3

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist. Dies gilt auch für Personengesellschaften. Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an den Vereinsvorstand gerichtete Anmeldung zur Aufnahme, in der sich der Anmeldende zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliedschaft endet:

a) Durch Tod.

b) Durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres.

c) Durch förmliche Ausschließung, die durch Beschluss des Vorstandes aus wichtigem Grund erfolgen kann. Das Mitglied kann in diesem Falle innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschließungsbeschlusses durch schriftlichen Antrag an den Vorstand die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangen. Der Antrag hat aufschiebende Wirkung.

d) Durch Ausschließung mangels Interesse, die durch Beschluss des Vorstands ausgesprochen werden kann, wenn der Jahresbeitrag nicht entrichtet worden ist und auch nach zweimaliger Mahnung keine vollständige Leistung erfolgt ist. Im zweiten Mahnschreiben ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen. Die Mitglieder haben Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. Beitragszahlungen zieht der Verein im Bankeinzugsverfahren ein. Das Mitglied erteilt hierzu schon in der Aufnahmeanmeldung sein Einverständnis, sorgt zum Fälligkeitszeitpunkt für entsprechende Deckung und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit.





§ 4

Gewinne und sonstige Vereinsmittel

Etwaige Gewinne und sonstige Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§ 5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. Die Mitgliederversammlung.

2. Der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

3. Der Beirat. Er besteht aus drei bis sieben Personen, die ebenfalls von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand und nimmt dazu an dessen Sitzungen teil.



§ 6

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) ist alljährlich, möglichst im ersten Kalenderhalbjahr abzuhalten. Sie beschließt insbesondere über:

1. Satzungsänderungen,

2. die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Beiratsmitgliedern, sowie deren Entlastung,

3. die Höhe und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge,

4. die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung ergeht jeweils an die letzte dem Vorstand bekannte Anschrift des Mitglieds und muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung zur Post gegeben werden. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung; jedes Mitglied kann ihre Ergänzung bis spätestens eine Woche vor der Versammlung beantragen.In der Mitgliederversammlung ist Vertretung bei der Ausübung des Stimmrechts nicht zulässig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, die Versammlung kann mit Mehrheit beschließen, schriftlich durch Stimmzettel abzustimmen. Beschlüsse, durch die die Satzung oder der Vereinszweck geändert werden und Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen anwesenden Mitglieder.

Über die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift muss den Mitgliedern innerhalb von sechs Monaten zugänglich sein; Einwendungen können nur innerhalb eines Monats, nachdem die Niederschrift zugänglich gemacht worden ist, erhoben werden.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes und des Zwecks schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen. Kommt der Vorstand einem solchen Verlangen nicht nach, können diese Mitglieder die Mitgliederversammlung selbst einberufen.



§ 7

Vorstand des Vereins

Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Die Wahl erfolgt einzeln. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann für seine restliche Amtszeit vom Vorstand ein Nachfolger bestellt werden.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Den Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB bilden der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins befugt. Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt im Innenverhältnis allerdings die Pflicht, von dieser Einzelvertretungsmacht nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen.

Der Vorstand entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen, zu denen er mindestens einmal jährlich zusammentritt und über die eine Niederschrift zu fertigen ist. Die Einladung ergeht mit einer Frist von einer Woche durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden.



§ 8

Der Beirat

Zu Beiratsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins bestellt werden. Sie werden gemeinsam als Liste gewählt. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit Mehrheit beschließen, dass die Beiräte einzeln gewählt werden.



§ 9

Auflösung und Zweckänderung

Die Auflösung des Vereins kann nur die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder beschließen. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Nach einer Auseinandersetzung oder einem Wegfall des bisherigen Vereinszwecks ist das Vereinsvermögen an die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weiterzuleiten. Näheres beschließt die Mitgliederversammlung.



Änderungen an der Satzung bitte direkt der hp des Gewerbevereins Linkenheim-Hochstetten entnehmen.

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Koi

Koi japanische Koi Japankoi Nishikigoi Japan Jumbokoi Tategoi Wir importieren nur beste japanische Koi direkt vom Züchter in Japan. Bilder der Koi in unserer Internetseite. ITSUKUSHIMA-SCHREIN auf der Insel Miyajima: Schintoismus und Zen-Buddhismus, die beiden großen Religionen Japans, treffen auf der Insel Itsukushima (Miyajima) zusammen. Der Schinto-Schrein von Itsukushima, auf Pfählen in den Uferschlamm gebaut, mit seinem großen roten Tor, das im Wasser weit vor der Insel steht, ist eine der berühmtesten Sehenswürdigkeiten Japans. In alter Zeit durfte Itsukushima nicht betreten werden, denn alles an der Insel gehörte den Göttern - oder war selber Gott. So glaubten es die Anhänger des Schinto, der alten Ahnen- und Naturreligion. Um so mehr fühlten andere sich gedrängt, ihren Fuß auf die Insel zu setzen, vor allen vielleicht der buddhistische Mönch Kukai, der Itsukushima im Jahr 806 auf dem Wege von China nach Kyoto aufsuchte. Er entzündete ein Feuer auf dem Gipfel des Bergs Misen und kochte Wasser in einem großen eisernen Topf. Seither haben seine Jünger das Feuer nicht ausgehen lassen und das Wasser immer nachgegossen.

Koi Karlsruhe Karlsruh kalsruh

Bei uns erhalten Sie qualitativ hochwertige Japankoi. Wir importieren direkt vom Züchter in Japan. Im Herbst werden die 2-jährigen ( Nisai ) und älteren eingekauft und im Frühjahr die 1-jährigen ( tosai ). Vielleicht entdecken Sie auch einen Tategoi. Japanische Koi zeichnen sich durch ihre Musterung und Farbgebung aus. Unsere Anlage befindet sich in Linkenheim-Hochstetten bei Karlsruhe

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Erklärung von Koi-Begriffen:
======================

KOHAKU: weißer Koi mit roter Zeichnung

Aka- Hajiro:reinrot (Higoi) mit weißen Flossen

Akamuji:einfarbig rot, (reinrot, rote Flossen: Higoi, besonders dunkle Akamuji: Benigoi oder Hiaka)

Doitsu- Kohaku:teilbeschuppt oder schuppenloser Kohaku

Fuji- Kohaku:Silberfärbung auf dem Kopf (nur bis zum 3. Lebensjahr)

Hanatsuki- Kohaku:Kopfrot bis zum Maul

Gotensakura:(Palastkirschblüte) zur Mitte symmetrische, locker getüpfelte Zeichnung

Inazuma- Kohaku: (Zickzack - Kohaku) Rotmarkierung in Form eines Blitzes

Ippon- Hi: (Straight- Hi) (Durchgehendes Rot) zusammenhängendes Rot von Kopf bis Schwanzregion

Kinzakura: sehr seltene Gotensakura - Variante mit Gold überhauchten roten Flecken

Kuchibeni- Kohaku:(Lippenfleck- Kohaku) rote Markierung an den Lippen, auch bei anderen Zuchtformen gibt es

Kuchibeni Menkaburi- Kohaku:gesamtes Gesicht rot

Napoleon- Kohaku: dreieckige Rotzeichnung in Form des Dreispitz Napoleons

Nidan- Kohaku:(Zweifleck- Kohaku) zwei große Flecken Sandan- Kohaku:(Dreifleck- Kohaku) frei große Flecken

Shiromuji:reinweiße Kohaku Yondan- Kohaku: (Vierfleck- Kohaku) Vierfleckzeichnung

Maruten- Kohaku TANCHO : mit einem roten Fleck auf dem Kopf, aber kein weiteres Rot am Körper Benigoi Tancho

SHOWA SANSHOKU: schwarzer Koi mit rot-weißer Zeichnung, Brustflossen mit Schwarz am Ansatz

Boke- Showa:Schwanz fleckig und hell

Doitsu- Showa:teilbeschuppt oder schuppenlos

Hi- Showa:durchgehendes Rot von Kopf bis Schwanz

Kindai- Showa: ähnlich Taisho-Sanke, da viele weiße Partien

Maruten- Showa

Tancho- Showa

BEKKO weiße, gelbe oder rote Grundfarbe und schwarze Flecken, zweifarbige Koi

Shiro- Bekko: weißer Koi mit schwarzer Zeichnung

Aka- Bekko: roter Koi mit schwarzer Zeichnung

Ki- Bekko: gelber Koi mit schwarzer Zeichnung

Bekko- Doitsu: teilbeschuppt oder schuppenlos

Hana- Shusui: rote Blüten im blau

TAISHO SANKE: weißer Koi mit rot-schwarzer Zeichnung, kein Schwarz auf dem Kopf

Aka- Sanke:durchgehend großflächiges Rot von Kopf bis Schwanz

Doitsu- Aka- Sanke:teilbeschuppt oder schuppenloser

Aka- Sanke

Doitsu- Sanke:teilbeschuppt oder schuppenlos

Fuji- Sanke: silberner Kopf

Kuchibeni- Sanke: Lippenfleck

Maruten- Sanke

Menkaburi- Sanke

Nidan- Sanke

Subo- Sumi- Sanke

Tancho- Sanke

TSUBO- SUMI: Schwarzfleckung auf weißem Untergrund

KASANE-SUMI: Schwarzfleckung auf rotem Untergrund

UTSURIMONO: zweifarbige Koi mit schwarzer Grundfärbung

Shiro- Utsuri: (Shiro- Utsushi) schwarzer Koi mit weißer Zeichnung

Hi- Utsuri: schwarzer Koi mit roter Zeichnung

Ki- Utsuri: schwarzer Koi mit gelber Zeichnung, Brustflossen gestreift

Utsuri- Doitsu:teilbeschuppt oder schuppenlos

ASAGI, SHUSUI Rückenschuppen hell umrandet, Rücken blau, Bauch milchweiß, rote Zeichnung

Asagi- Sanke: fahlblauer Koi mit rotem Bauchseiten und roten Flossen, rote Kopfzeichnung

Konjo- Asagi: dunkelblaue Shusui, Rücken dunkel wie schwarze Karpfen

Mizu- Asagi: am hellsten blau

Narumi- Asagi: "typischer" Asagi in der Färbung

Taki- Asagi: zwischen Rückenblau und Bauchrot eine stromartige weiße Partie

Shusui: Beschuppung wie beim Spiegelkarpfen mit großen, dunkelblauen perfekt angeordneten Schuppen, Kontrast zu dem Rückenhellblau, Kopfoberseite hellblau, Nasenspitze, Kopfseiten, Bauch, Flossenansätze feuerrot

HANA- SHUSUI: (Blumen- Shusui)Rückenblau rechts und links der großen Schuppen durch langgestreckte Rotmarkierung unterbrochen

HI- SHUSUI: (Rote Shusui) Rückenhellblau durch rot ersetzt

KI- SHUSUI: (Gelbe Shusui) gelb mit grünlich- purpurnen Rückenschuppen

PERL- SHUSUI: Rückenschuppen perlmuttartig silbern

KOROMO: Kreuzung Asagi x Kohaku oder Asagi x Sanshoku Ai- goromo:(Blauer Koromo) weißer Koi mit roter Zeichnung, die von einem blauen netzartigem Muster überlagert ist Budo- Sanshoku:weintraubenförmige Musterung aus dunkelpurpurnen Schuppen Budo- Goromo

Koromo- Sanke:auf der roten Fleckenzeichnung tragen die Schuppen eine dunkle Markierung, die roten Ränder der Schuppen bilden eine Netzzeichnung

Koromo- Showa:(Ai- Showa) Schuppen der Rotzonen mit dunkler, zentrischer Markierung, dort rote Netzzeichnung

Sumi- goromo: (Dunkle Koromo) weißer Koi mit roter Zeichnung, die von einem schwarzem Muster überlagert ist

KAWARIMONO: nicht-metallic Koi, die nicht in die bisher beschriebenen Varianten gehören

Chagoi:brauner Koi, sehr groß, Doitsu- Form wächst besonders schnell

Goshiki:Koi mit 5 Farben (rot, weiß, schwarz, blau, dunkelblau)

Goshiki- Shusui:Kreuzung Goshiki x Shusui

Hageshiro:Hajiro mit weißem Kopf und schwarzem Kopffleck

Hajiro:schwarze Koi mit weißen Brustflossenspitzen

Kage- Showa: auf bestimmten Farben mit Netzmuster, dunkle Schuppenzentren auf der Rotfärbung oder im Weiß

Kage- Hi- UtsuriKage- Shiro- Utsuri Kage- Utsuri:(Kage- Hi- Utsuri, Kage- Shiro- Utsuri) Rot bzw. Weiß genetzt

Karasugoi: schwarzer Koi, dunkler als Magoi

Kigoi:gelber Koi, auch mit roten Augen

Kumonryu:ähnlich Hageshiro, Kopfzeichnung klarer weiß, Körper mit verschiedenen weißen Markierungen

Aka- Matsuba Ki- Matsuba Matsuba: (Aka- Matsuba, Ki- Matsuba, Shiro- Matsuba) einfarbig, Schuppen gesäumt, daher auch Matsubagoi (Tannenzapfenkoi), in Rot, Gelb, Weiß

Matsukawabake:schwarz-weiße Koi, die häufig die Farbverteilung wechseln

Midorigoi: (Grüner Koi), gelblich-grüne

Doitsu Sanke- Shusui:Doitsu mit den für Shusui typischen dunkelblauen Rückenschuppen aus Taisho- Sanke x Shusui

Showa- Shusui:Doitsu-Showa mit dunkelblauen Rückenschuppen aus Showa- Sanshoku x Shusui

Suminagashi:schwarz-weiße Koi, die in die Gruppe Hageshiro, Hajiro, Matsukawabanke und Yotsushiro gehören

Yotsushiro:schwarze Koi, weißer Kopf, weiße Brust- und Rückenflosse

Benigoi Karasu Kumonryu Magoi Ochiba Shigure Shiro Muji Soragoi KANOKO- KOHAKU, KANOKO- SANKE, KANOKO- SHOWA (Kanoko- Rehkitz) sind Kohaku, Sanke und Showa mit eingestreuten roten Schuppen im Weiß

HIKARIMUJIMONO: metallisch glänzend Platinum

Ogon:glänzend weißer Koi

Yamabuki Ogon: glänzend gelber Koi

Kin Matsuba: goldfarbig glänzender Koi mit Tannenzapfenbeschuppung

Gin Matsuba: silberglänzender Koi mit Tannenzapfenbeschuppung

Aka Matsuba Ogon Hi Ogon Orenji Matsuba: (Orangener Matsuba) Orenji Ogon: (Orangener Ogon)

HIKARIMOYO- MONO Hariwake (gold-silber gemusterte Koi) und Kreuzungen von Ogon mit anderen Koi außer Utsuri

Hariwake:glänzend gold-silber, klare Kopfzeichnung, reicher Besatz mit goldenen und silbernen Schuppen

Hariwake- Doitsu:teilbeschuppt oder schuppenlos

Hariwake- Matsuba:Matsuba- Typen, deren Netzzeichnung von goldenen und silbernen Schuppenpartien überdeckt ist

Kikusi:Yamabuki- Hariwake- Doitsu mit Platingrundfärbung und wellenförmiger Musterung

Kinsui und Ginsui:Hikarimono des Shusui- Typs, rote (Kinsui) weniger rote (Ginsui)

Kujyaku- Doitsu:Kujyaku-Ogon- Doitsu, kontrastfarbene Rückenschuppen

Kujyaku- Ogon:Goshiki- Hokarimono, 5-farbig mit Ogonglanz

Orange- Hariwake:rotgoldene und platinfarbene Muster

Platin- Kohaku:(Kin- Fuji) aus Kohaku x Ogon, auf dem Rücken sehr helles Rotmuster, auffallender Platinglanz, "Kahlköpfe" in reinem Platin sind die besten Sho- Chiku- Bai:Ai- goromo der Hikarimono mit blauen möglichst dreieckigen Mustern

Tora- Ogon:goldene Koi mit schwarzem Muster auf dem Rücken bzw. Hikarimono der KI- Bekko (Gelbe Bekko)

Yamabuki- Hariwake: nur goldene oder platinfarbene Muster, Doitsuform noch schöner

Yamatonishiki: Hikarimono der Taisho- Sanke mit beachtlichem Platinglanz

Sakura Ogon HIKARI- UTSURIMONO Kreuzung von Utsuri x Ogon

Ginshiro (Kinshiro- Utsuri):Hikarimono der Shiro- Utsuri mit Platinglanz

Gin- Showa:Aus Showa- Sanshoku x Ogon mit Platinglanz

Kin- Ki- Utsuri:aus Ki- Utsuri oder Hi- Utsuri x Ogon

Kin- Showa: aus Showa- Sanshoku x Ogon, goldglänzend

Kin Hi Utsuri OGON: metallisch- golden glänzend, färben sich bei hohen Temperaturen gern dunkel, daher sind die wertvollen Koi diejenigen, welche ihren goldenen Glanz auch dann behalten

Doitsu- Ogon: Kreuzung mit Doitsu (Platin-, Orange-, Mizuho- Ogon)

Ginbo: Ausschussprodukte der Zucht, dunkel mit silbernem Glanz

Gin- Matsuba: Matsuba mit silbernem Glanz

Kin Katubo Kin- Matsuba: Matsuba mit goldenem Glanz

Gin- Katubo, Kin Katubo (Behelmte Koi), dunkel mit silbernen (Gin) oder goldglänzenden (Kin) Schuppen an der höchsten Stelle des Rückens und hufeisenförmiger Zeichnung auf dem Kopf, gelten in Japan als Ausschuss der Zucht

Mizuho- Ogon: orangene Doitsu- Ogon mit glänzend schwarzen Rückenschuppen

Nezu- Ogon: silbergraue

Hikarimono Ogon: völlig golden glänzende Koi (ähnlich Goldfischen)

Orange- Doitsu:Orange- Ogon teilbeschuppt oder schuppenlos

Orange- Ogon: ähnlich Hi- Ogon (Roter Ogon), aus der Hikarimono- Gruppe

Platin- Ogon: edel wirkendes Silbergrau aus Kigoi x Nezu- Ogon

Platin- Doitsu:Platin - Ogon teilbeschuppt oder schuppenlos

Shiro- Ogon: weißliche Variante des Nezu- Ogon

Yamabuki- Ogon: brilliant goldglänzend aus Kigoi x Ogon SAKIN (Goldstaubkoi)

KINGINRIN: sämtliche Koi mit Glitzerschuppen Kinginrin- Bekko Kinginrin- Kohaku Kinginrin- Sanke Kinginrin- Showa etc.

DOITSU: teilbeschuppt oder schuppenlos, in alle Arten eingekreuzt Sanke Kohaku Showa etc.

TANCHO: alle Koi mit möglichst rundem roten Fleck auf dem Kopf, sonst weiß, neuerdings gibt es auch Tancho mit schwarzem Fleck

Tancho- Kohaku: rein schneeweiß, exakte, runde, dunkelrote Kopfzeichnung

Herz- Tancho:herzförmiger Kopffleck, "Katukan" viereckiger Kopffleck, "Umebachi" in Form einer Pflaumenblüte

Tancho- Sanke:Sanke mit rundem Kopfrot, Körperzeichnung eines Shiro- Bekko, also ohne rot am Körper

Tancho- Showa:Showa- Sanshoku mit rundem Kopfrot, auch hier kein weiteres Rot am Körper

Showa- Sanshoku

Etwas Japanisch:
============

aka= rot (der ganze Fisch)

Nagashi= fließen lassen, strömen lassen

ai= tiefblau (indigo)

ao= blau, grün

asagi= hellblau, lichtblau

bekko= Schildplatt

beni= orange

boke= flockig

budo= Weintraube

cah= braun

doitsu= deutsch (Spiegel oder Zeilenkarpfen deutscher Abstammung) gesprochen deutz

fuji= Fuji, höchster Berg Japans

gin= silberglänzend (metallic)

go= 5

goke (Joke)= Schuppe

goromo (Koromo)= Kleid, Kleidung

goshiki= 5 Farben

Goten= Palast

Gotensakura= Palast- Kirschblüte

ha= Feder

hachi= Napf

hajiro= Weißfeder (Weißflosse)

hi= rot (nur bei Flecken), scharlachfarben

hikari= glänzend, funkelnd, strahlend

Inazuna= Zickzack

Kabuto= Helm, behelmt

Kanoko= Rehkitz

Kage= Rabe, Krähe (rabenschwarz)

Karasu= Haufen, Anhäufung (Schwarz)

Kasane- Sumi= überlagerndes Schwarz

ki= gelb

kin= goldglänzend (metallic)

kindai= modern

Kogane= Gold

konjo= preußisch Blau, Berliner Blau

kuchibeni= Lippenstift (Lippenfleck)

Kujaku= Pfau

kuro= schwarz

Meiji= jap. Ära 1862-1912

Menkaburi= Maske tragen

midori= grün

Mizuho= reichlich

Mizu= Wasser

matsuba= Tannennadel (Tannenzapfenmuster)

muji= rein, eben, flach

moyo= Zeichnung, Muster

mono= ding, Gegenstand, Art

ni= 2

nezu= grau

nidan= Zweifleck

Ogon= Gold

orenji= orange

rin= Schuppe

ryu= Art, Weise; Stil

Sakin= Goldstaub, Goldkörnchen

Sakura= Kirschblüte

san= 3

sandan= Dreifleck

sanshoku= dreifarbig

Sarasu= Zitz

shiro (Jiro)= weiß

shoku= Farbe

showa= jap. Ära 1926 bis heute

sumi= schwarz (nur bei Flecken)

Taisho= jap. Ära 1912-1926

taki= Wasserfall

Tancho= Rotkopf (Kranich)

tetsu= Eisen, Stahl

tsubaki= Kamelie

Tsubo= Topf, Krug

Ume= Pflaume

utsuri= reflektierend, sich spiegeln, widerspiegeln

Yamabuki= Busch mit goldgelben Blüten (Kerria japonica)

Yondan= Vierfleck

Yotsu= 4

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Ogata ( Ogatakoi )
Saiko
Sakai
Sakaikoi Sensuke
Masaki
Hirasawa
Ogata
Dainichi
Kato
Konishi-Koi
Konishi
Sensuke
Manzo
[an error occurred while processing this directive] Hier kann man einige gute Seiten besuchen, das hilft jedem Hobbyisten um einen guten Überblick zu erhalten : Gästebuch für Koichi